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Kriterien für die Teilnahme an Weltsommer- und Weltwinterspielen und an internationalen Bewerben in Europa

 

 

Allgemeine Informationen:

  • Die Quoten (Teilnehmerzahl und Sportart- männlich/weiblich/ TrainerInnen/HOD und Level) werden von Special Olympics International (SOI) - Special Olympics Europa (SOEE) oder vom jeweiligen nationalen Special Olympics Programm (SONP) genau festgelegt und an Special Olympics Österreich (SOÖ) vergeben.
  • Diese Zuteilungskriterien sind von verschieden Faktoren abhängig (z.B. Akkreditierungsstatus, Programmniveau, und besonders was regional, national an Veranstaltungen/ Sportarten/ Bewerben etc. angeboten werden).
  • Die zugeteilten Quoten können von Special Olympics Österreich nicht geändert werden.
  • Auf Grund der zugeteilten Quoten kann deshalb nur eine limitierte Anzahl von SOÖ SportlerInnen/ TrainerInnen an Welt/ Europa- und nationalen Spielen teilnehmen.

Allgemeine Kriterien:

Neben den sportlichen Kriterien werden folgende Faktoren zur Entscheidung miteinbezogen: Allgemeine Identifikation mit der Philosophie und den Regeln von Special Olympics.

  • Allgemeiner Stellenwert von Bewegung, Sport und Spiel in den Institutionen, Vereinen u. a.
  • Allgemeine Bereitschaft, nach dem genauen Trainingsplan die Vorbereitung zu planen und gestalten.
  • Allgemeine Bereitschaft, auch mit Menschen mit erhöhtem Hilfebedarf zu trainieren.
  • Allgemeine Bereitschaft, Integrationssport (Unified) zu fördern und auszuüben.

Um von Special Olympics Österreich als SportlerInnen für internationale Veranstaltungen nominiert zu werden, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Teilnahme an SOÖ Nationalen Spielen (alle 4 Jahre – Sommer wie Winter) in der jeweiligen Sportart. Dieses Kriterium gilt nur für SOI und SOEE Spiele, nicht für die Teilnahme an SONP Spielen.
  • Die SportlerInnen müssen die jeweilige Sportart nachweislich* 2 Jahre trainiert haben, z.B.Trainingsliste
  • Regelmäßiges** wöchentliches Training in der Sportart durchführen.
  • Teilnahme an regionalen oder nationalen Veranstaltungen ist Pflicht. Voraussetzung – wenn sie angeboten werden. (1)

(1) Wenn keine nationalen Spiele, regionale Veranstaltungen stattfinden bzw. nicht in allen Sportarten ausgeschrieben / angeboten werden, werden Qualifikations-Spiele oder Trainingscamps von SOÖ durchgeführt, um die Kriterien zu erfüllen bzw. damit den SportlerInnen / TrainerInnen die Qualifikation für SOI/SOEE Spiele ermöglicht wird. Der SOÖ Sportdirektor hat den Auftrag diese in Zusammenarbeit mit allen BLK / TD zu organisieren bzw. durchzuführen.

Ausnahmeregel für Mannschaftssport:
Da es gerade in den Mannschaftssportarten oft zu Ausfällen der Sportler kommt, können in Ausnahmefällen bei den Mannschaftssportarten Fußball, Handball, Volleyball, Basketball, Floor Hockey mit Genehmigung von Special Olympics Österreich Sportler nominiert werden die nicht allen Kriterien entsprechen. Die Mannschaft muss aber bis zu 60 % die Kriterien erfüllen. In Sonder- und Ausnahmefällen entscheiden der SOÖ Nationaldirektor und der SOÖ Sportdirektor gemeinsam.

Kriterien für die Teilnahme an Weltsommer- und Weltwinterspielen:

Die zugeteilten Quoten werden von SOÖ wie folgt verteilt:
  • SOI Spiele (World Winter und Summer Games – alle 4 Jahre)
  • SOEE Spiele (European Games finden im Regelfall alle 4 bis 6 Jahre statt)

In der BLK Konferenz (Bundesländerkoordinatorenkonferenz) werden die zugeteilten Quoten an die KoordinatorInnen für das jeweilige Bundesland aufgrund der nachfolgenden Kriterien vergeben.
Der BLK verteilt die für das Bundesland zugeteilte Quote (Anzahl von SportlerInnen / Sportarten / TrainerInnen) in einer Informationssitzung wo alle interessierten Organisationen/Vereine und Einzelpersonen eingeladen sind.

Die Teilnahme / Nominierung / Verteilung der Quoten in den Bundesländern für SOI Spiele bestimmt letztendlich der BLK transparent nach objektiven Kriterien, die alle Leistungsebenen der SportlerInnen berücksichtigen.
Es besteht kein Anspruch !

Es gelten folgende Richtlinien für Sommersportarten:
Schwimmen – Leichtathletik – Fußball – Tennis – Boccia - Tischtennis – Radfahren - Rollerskating

Die Quoten werden in erster Linie an jene Bundesländer vergeben, die bei den letzten Weltsommer- bzw. Weltwinterspielen in diesen Sportarten, keine Quoten hatten.

  • Der Sportler darf an den letzten Weltsommerspielen nicht in diesen Sportarten teilgenommen haben.
  • Hat der Sportler an den letzten Weltsommerspielen in den oben genannten Sportarten teilgenommen, darf er an diesen Sportarten nicht teilnehmen, er kann jedoch in den unten angeführten Sportarten teilnehmen.
  • Der Sportler muss an den letzten österreichischen Sommerspielen, in der Sportart teilgenommen haben.
  • Die Teilnahme an mindestens einer nationalen Special Olympics Veranstaltung innerhalb der letzten12 Monate ist Pflicht.
  • Der Sportler muss die jeweilige Sportart nachweislich* 2 Jahre regelmäßig** trainieren und ausüben.

Für folgende Sportarten gelten besondere Richtlinien:
Basketball – Bowling – Reiten – Kunstturnen – Softball - Volleyball – Badminton – Golf – Powerlifting – Handball – Segeln

In oben angeführten Sportarten gibt es in Österreich weniger SportlerInnen, als in den anderen Sportarten.
Special Olympics Österreich will die Sportler, die in diesen Sportarten jahrelang fleißig trainiert haben, dafür nicht bestrafen.

  • Der Sportler muss an den letzten österreichischen Sommerspielen in der gleichen Sportart teilgenommen haben, oder an der dafür nominierten, wenn keine nationalen Spiele oder regionalen Veranstaltungen stattfinden bzw. nicht in allen Sportarten durchgeführt werden, um die Kriterien zu erfüllen bzw. damit dem SportlerInnen die Qualifikation für Weltspiele ermöglicht wird.
  • Die Teilnahme an mindestens einer nationalen Special Olympics Veranstaltung innerhalb der letzten 12 Monate ist Pflicht.
  • Der Sportler muss die jeweilige Sportart nachweislich* 2 Jahre regelmäßig** trainieren und ausüben.

Es wird von Special Olympics Österreich vorausgesetzt, dass der Trainer, die Trainerin für die Weltsommerspiele mit dem Sportler, der Sportlerin die letzten 2 Jahre regelmäßig trainiert hat und bei regionalen und nationalen Veranstaltungen teilgenommen hat.
Wenn sich die TrainerInnen nicht mit den Regeln und der Philosophie von Special Olympics Österreich identifizieren können, steht es Special Olympics Österreich frei die Nominierung zurückzunehmen.

Es gelten folgende Richtlinien für Wintersportarten:
Ski Alpin - Ski Nordisch - Snowshoeing

Die Quoten werden in erster Linie an jene Bundesländer vergeben, die bei den letzten Weltwinterspielen in diesen Sportarten, keine Quoten hatten.

  • Der Sportler darf an den letzten Weltwinterspielen nicht in diesen Sportarten teilgenommen haben.
  • Hat der Sportler an den letzten Weltwinterspielen in den oben genannten Sportarten teilgenommen, darf er an diesen Sportarten nicht teilnehmen, er kann jedoch in den unten angeführten Sportarten teilnehmen.
  • Der Sportler muss an den letzten österreichischen Winterspielen, in der Sportart teilgenommen haben.
  • Die Teilnahme an mindestens einer nationalen Special Olympics Veranstaltung innerhalb der letzten12 Monate ist Pflicht.
  • Der Sportler muss die jeweilige Sportart nachweislich* 2 Jahre regelmäßig** trainieren und ausüben.

Für folgende Sportarten gelten besondere Richtlinien:
Eiskunstlauf – Eisschnelllauf – Floorhockey – Snowboard

In oben angeführten Sportarten gibt es in Österreich weniger SportlerInnen, als in den anderen Sportarten.
Special Olympics Österreich will die Sportler, die in diesen Sportarten jahrelang fleißig trainiert haben, dafür nicht bestrafen.
  • Der Sportler muss an den letzten österreichischen Winterspielen in der gleichen Sportart teilgenommen haben, oder an der dafür nominierten, wenn keine nationalen Spiele oder regionalen Veranstaltungen stattfinden bzw. nicht in allen Sportarten durchgeführt werden, um die Kriterien zu erfüllen bzw. damit dem SportlerInnen die Qualifikation für Weltspiele ermöglicht wird.
  • Die Teilnahme an mindestens einer nationalen Special Olympics Veranstaltung innerhalb der letzten 12 Monate ist Pflicht.
  • Der Sportler muss die jeweilige Sportart nachweislich* 2 Jahre regelmäßig** trainieren und ausüben.

Es wird von Special Olympics Österreich vorausgesetzt, dass der Trainer, die Trainerin für die Weltwinterspiele mit dem Sportler, der Sportlerin die letzten 2 Jahre regelmäßig trainiert hat und bei regionalen und nationalen Veranstaltungen teilgenommen hat.
Wenn sich die TrainerInnen nicht mit den Regeln und der Philosophie von Special Olympics Österreich identifizieren können, steht es Special Olympics Österreich frei die Nominierung zurückzunehmen.

Kriterien für die Teilnahme an SONP Spielen:

Es gelten folgende Kriterien:

  • Die Teilnahme an mindestens einer regionalen Special Olympics Veranstaltung innerhalb der letzten 12 Monate ist Pflicht – wenn sie angeboten werden.
  • Der Sportler muss die jeweilige Sportart nachweislich* 2 Jahre regelmäßig** trainieren und ausüben.

Die zugeteilten Quoten (durch Einladung) werden allen BL-KoordinatorInnen durch Rundschreiben vom SOÖ Büro angeboten. Die BLK melden ihr Interesse dem Büro in Schladming, dieses gibt es an den Sportdirektor weiter, der letztendlich die zugeteilten Quoten vergibt und bei Bedarf den HOD bestellt. Die Teilnahme / Nominierung / Verteilung der Quoten in den Bundesländern für SONP Spieler bestimmt letztendlich der BLK transparent nach objektiven Kriterien, die alle Leistungsebenen der SportlerInnen berücksichtigen.

Es besteht kein Anspruch !
SOI Spiele = Weltwinter-/Weltsommerspiele; SOEE Spiele = europäische Spiele;
SONP Spiele – nationale Spiele mit internationaler Beteiligung

* für ein nachweisliches Training muss eine Trainingsliste/Anwesenheitsliste geführt werden
** regelmäßig = mindestens 1x pro Woche